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Entstaubungsanlagen richtig betreiben und Vorschriften einhalten

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz BImSchV) sowie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz TA Luft) schreiben gewisse Arbeitsplatzgrenzwerte für Emissionen vor.

Der Keller-Service führt verschiedene luft- und schalltechnische Arbeitsplatz-Messungen durch, deren Nachweis Ihnen zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dient. 

Weitere Infos zu lufttechnischen Gesetzen und Richtlinien finden Sie hier.

 

Messungen bieten viele Vorteile:

  • Korrekte Auslegung der Absauganlage (Rohgaskonzentration)
  • Nachweis für interne oder behördliche Stellen 
  • Einhaltung angeordneter Emissions-Grenzwerte (gemäß TA Luft und BImSchV)
  • Nachweis der gewährleisteten Angaben
  • Ermittlung der Konzentration am Arbeitsplatz: Arbeisplatzgrenzwert und MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration)
  • Aufschlüsselung der Schadstoffe
  • Prüfen der Möglichkeit einer Reinluftrückführung

Übersicht lufttechnischer Messungen

Lufttechnische Messungen Emissionsmessungen Schalltechnische Messungen
Absaugluftmenge Roh- und Reingasstaubgehalt Ermittlung Schalldruckpegel
Thermik Gravimetrische Aerosolmessung Ermittlung Schallleistungspegel
Querströmung Optische Staubmessung Geräusch-Emission von Einzelaggregaten
Lufthaushaltsverhältnis Kohlenwasserstoff (Gesamt-C) Geräusch-Immission an gefährdeten Einwirkungsorten
  Partikelgrößenanalyse  
  Filteranalyse (Platten, Schläuche, Demister)  
     
     

Ihr Ansprechpartner

Martin Kirschmann
Fon +49 7021 574 - 178
martin.kirschmann(at)keller-lufttechnik.de

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