Brandgefahren in Entstaubungsanlagen minimieren und Anlagenverfügbarkeit erhöhen
Im Gegensatz zum Themenkreis Explosionsschutz ist der Brandschutz gesetzlich nicht klar geregelt.
Deshalb ist der Betreiber aufgefordert, über den Umfang genereller oder spezifischer Brandschutzmaßnahmen und die Anwendung von Regelwerken selbst zu entscheiden.
DIN EN 13478
Sicherheit von Maschinen – Brandschutz
VDI 2263 Blatt 6
Brand- und Explosionsschutz an Entstau-
bungsanlagen
VDS 3445
Brandschutz an Entstaubungsanlagen
Wenn seitens des Betreibers bzw. dessen Versicherung Brandschutzmaßnahmen gefordert werden, wendet Keller Lufttechnik die VDI-Richtlinie VDI 2263-6 an, die speziell auf Entstaubungsanlagen eingeht. Da es für den Hersteller keine zwingende Vorgabe bzgl. Brandschutzmaßnahmen gibt, liegt die Verantwortung für den Brandschutz beim Betreiber. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sollen in der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Maßnahmen festgelegt werden. Keller Lufttechnik kann nur Empfehlungen für Brandschutzmaßnahmen aussprechen. Diese sind für den Betreiber jedoch nicht zwingend.