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Neue TA Luft: Strengere Grenzwerte gelten ab 01.12.2021

Die neue TA Luft: Strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Industrieanlagen

Das Bundeskabinett hat die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit werden die Vorgaben für technischen Anlagen verschärft, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. 

Die Neufassung betrifft mehr oder weniger die gesamte TA Luft. Insbesondere sind folgende Aspekte relevant:

• Anforderungen zur Berechnung der Schornsteinhöhe

• Zu den betroffenen Anlagen gehören nun beispielsweise auch Biogasanlagen, Anlagen zur Holzpelletherstellung sowie Schredderanlagen

• Schadstoffdepositionswerte wurden verschärft und besonders gesundheitsschädliche Stoffe, die nach aktuellem Wissensstand krebserregend, reproduktionstoxisch oder keimzellmutagen sind oder sein könnten, wurden neu aufgenommen bzw. reklassifiziert

• Schutz der Anwohner*innen vor Geruchsbelästigungen durch im Anhang 7 festgelegte Verfahrensweise zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen.

Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik und trat am 01.12.2021 in Kraft.

Ihr Ansprechpartner


Marcel Schneider, 
Fon +49 7021 574 - 219 

E-Mail
Grenzwerte der neuen TA-Luft

... finden Sie in unserer Broschüre!

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Website Umweltministerium

Hier finden Sie alle Infos zur TA Luft auf den Seiten des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

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