Wasseruntersuchung zur Vermeidung von Legionellen
Am 19.08.2017 trat die 42. Bundesimmisionsschutz-verordnung (42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) in Kraft. Diese schreibt verpflichtende Regelungen zur Legionellen-Vorsorge in Kühlanlagen und Nassabscheidern vor, wenn die Abluft ins Freie geleitet wird.
Unterstützung bei der Einhaltung der Betreiberpflichten
Keller Lufttechnik kooperiert mit dem Unternehmen Synlab, einem akkreditierten Labordienstleister mit Sitz in Augsburg. Synlab ist deutschlandweit tätig und bietet folgende Dienstleistungen an:
- Erst- sowie die weiteren Laboruntersuchungen des Wassers
- Gefährdungsbeurteilung
- Bearbeitung der Checkliste vor (Wieder-) Inbetriebnahme
- Erstellung des Betriebsbuchs
- Überprüfungen, die im 5-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben sind
Vorteile der Laboruntersuchung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Nachweis für Behörden
- Entlastung des Betreibers
Ihr Ansprechpartner
Martin Kirschmann
Fon +49 7021 574 - 178
martin.kirschmann(at)keller-lufttechnik.de